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Regelung Besuchende und Begleitpersonen

Bitte beachten Sie, dass im Zuger Kantonsspital auch nach dem 1. April 2022 bis auf Weiteres die Maskenpflicht im gesamten Spital und spezielle Regeln für Patientenbesuche und Begleitpersonen gelten.

Der Schutz unserer Patientinnen und Patienten und Mitarbeitenden steht im Zentrum. Wir bitten Sie deshalb, die folgende Besuchsregelung und Schutzmassnahmen einzuhalten. Besten Dank für Ihr Verständnis.

Besuche von stationären Patientinnen und Patienten

  • Maximal 2 Besucher/innen pro Patient/in
  • Im 1er-und 2er-Zimmer: maximal 2 Besucher/innen gleichzeitig
  • Im 4er-Zimmer: maximal 4 Besucher/innen gleichzeitig
  • Covid-19 positive Patientinnen/Patienten dürfen nur in Absprache mit dem Pflegefachpersonal besucht werden

Begleitpersonen bei ambulanten  Patientinnen und Patienten

  • 2 Begleitperson pro Patientin/Patient erlaubt

Ausnahmeregelungen

  • Auf der Intensivstation, im Notfallzentrum, auf der Wochenbettstation sowie bei Kindern unter 16 Jahren und bei sterbenden Menschen gelten individuelle Regelungen in Absprache mit dem zuständigen Pflegefachpersonal

Einzuhaltende Schutzmassnahmen

  • Es gilt Maskentragepflicht im gesamten Spital, auch im Patientenzimmer (ausgenommen sind Kinder unter 7 Jahren). 
  • Wir bitten Sie, vor dem Betreten und beim Verlassen des Spitals die Hände zu desinfizieren 
  • Bitte halten Sie wenn immer möglich einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ein.
  • Wenn Sie sich krank fühlen oder positiv auf das Coronavirus getestet wurden, bitten wir Sie, das Spital nicht zu betreten.